Allgemeine Geschäftsbedingungen für SeibertGPT
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von SeibertGPT zwischen der Seibert Group GmbH, Luisenstraße 37-39, 65185 Wiesbaden („Seibert“), und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Seibert ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) SeibertGPT stellt ein von Seibert betriebenes KI-Sprachmodell bereit – als Web-Chat im Browser und als OpenAI-kompatible Programmierschnittstelle (API), über die der Kunde eigene Anwendungen mit einem API-Key anbinden kann.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Plan, insbesondere aus dem Token-Kontingent, der Höchstzahl gleichzeitig laufender (paralleler) Anfragen und gegebenenfalls einem täglichen Zeitfenster, in dem der Plan genutzt werden kann. Zeitangaben beziehen sich auf die deutsche Zeit (Europe/Berlin).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Voraussetzung für die Nutzung ist ein Konto beim Seibert Customer Login, über das sich der Kunde bei SeibertGPT anmeldet.
(2) Die Darstellung der Pläne ist kein verbindliches Angebot. Der Vertrag über einen Plan kommt zustande, wenn Seibert den Plan für das Konto des Kunden freischaltet.
(3) Je Kunde können gleichzeitig höchstens ein Abonnement und ein Pass aktiv sein. Eine Buchung, die dazu führen würde, dass sich zwei Abonnements oder zwei Pässe zeitlich überschneiden, ist nicht möglich.
§ 4 Verfügbarkeit
(1) Seibert bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von SeibertGPT, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Ein Service Level Agreement (SLA) ist nicht Bestandteil des Vertrags.
(2) Wartungsarbeiten und Störungen können die Nutzung vorübergehend einschränken. Seibert führt planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit so durch, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
§ 5 Kontingente
(1) Das Token-Kontingent eines Plans gilt für die vereinbarte Laufzeit des Plans. Nicht verbrauchte Tokens verfallen mit dem Ende dieser Laufzeit. Kontingente sind nicht übertragbar.
(2) Auf das Kontingent angerechnet werden die Eingabe- und Ausgabe-Tokens jeder Anfrage, auch der Anfragen über den Web-Chat. Bricht der Kunde eine Anfrage ab, nachdem sie an das Modell übergeben wurde, wird sie gegebenenfalls mit geschätzten Token-Zahlen angerechnet. Anfragen, die mit einem Fehler enden – etwa weil das Modell nicht erreichbar ist –, werden nicht angerechnet. Eine Anfrage wird angenommen, solange noch Kontingent verfügbar ist; die letzte Anfrage kann das Kontingent daher überschreiten.
(3) Ist das Kontingent aufgebraucht, ist die Höchstzahl paralleler Anfragen erreicht oder liegt die Anfrage außerhalb des Zeitfensters des Plans, lehnt SeibertGPT weitere Anfragen ab.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Abonnements laufen für die bei der Buchung vereinbarte Laufzeit. Sie verlängern sich jeweils um diese Laufzeit, sofern dies bei der Buchung vereinbart wurde und das Abonnement nicht zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird.
(2) Pässe gelten für die gebuchte Dauer und enden automatisch; sie verlängern sich nicht.
(3) Abonnements können jederzeit zum Ende der laufenden Periode gekündigt werden – im Kundenkonto über ‚Verträge hier kündigen‘ oder in Textform (z. B. per E-Mail an seibertgpt@seibert.group). Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann Seibert den Zugang sperren, bis die Zahlung eingeht.
(3) Endet ein Abonnement, weil der Kunde nicht zahlt, obwohl er die Leistung genutzt hat, kann Seibert anstelle des Abonnementpreises ein Entgelt nach tatsächlichem Verbrauch verlangen: 1,00 € je 1 Mio. Input-Tokens und 5,00 € je 1 Mio. Output-Tokens, jeweils netto. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung angegebene Tarif. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Pflichten des Kunden und Nutzungsrichtlinie
(1) Der Kunde verpflichtet sich,
- SeibertGPT nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte einzugeben oder erzeugen zu lassen,
- den Zugang zu SeibertGPT nicht an Dritte weiterzuverkaufen,
- Kontingente, Begrenzungen paralleler Anfragen, Zeitfenster, die Anzahl nutzbarer API-Keys und die IP-Bindung nicht zu umgehen, etwa durch technische Manipulation,
- seine API-Keys geheim zu halten und einen Key unverzüglich im Portal zu sperren, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass Unbefugte ihn kennen,
- die Lizenzbedingungen des eingesetzten Sprachmodells, auf die Seibert hinweist, zu beachten.
(2) Ein gebuchter Plan und die zugehörigen API-Keys sind nur von einer Person bzw. von einem Internetanschluss des Kunden zu nutzen; eine Weitergabe an Dritte oder die gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Wie viele API-Keys gleichzeitig nutzbar sind, ergibt sich aus dem gebuchten Plan; darüber hinausgehende Keys werden nicht bedient.
(3) Sieht der gebuchte Plan eine IP-Bindung vor, ist ein API-Key nach einer Anfrage für die im Plan angegebene Dauer nur von derselben IP-Adresse (bei IPv6: demselben /64-Netz) aus nutzbar; Anfragen von anderen Adressen werden in dieser Zeit abgelehnt. Der Kunde kann die Bindung eines Keys im Kundenportal unter „API-Keys“ höchstens einmal innerhalb von 24 Stunden selbst aufheben.
(4) Anfragen, die mit den API-Keys des Kunden gestellt werden, werden auf sein Kontingent angerechnet.
(5) Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, kann Seibert den Zugang oder einzelne API-Keys sperren, soweit dies zum Schutz von SeibertGPT, von Seibert oder von Dritten erforderlich ist.
(6) Zum Schutz der Verfügbarkeit für alle Kunden lehnt Seibert Anfragen ab, deren nicht zwischengespeicherter Eingabeumfang technische Grenzwerte überschreitet. Derzeit gilt: Eine Sitzung, die länger als 4 Stunden inaktiv war, kann nur mit höchstens 300.000 Tokens Kontext wieder aufgenommen werden; die erste Anfrage einer neuen Sitzung darf höchstens 300.000 Tokens umfassen. Seibert kann diese Grenzwerte anpassen, soweit dies zum Schutz der Verfügbarkeit erforderlich ist; es gelten jeweils die hier und in der API-Dokumentation genannten Werte. Abgelehnte Anfragen werden nicht auf das Kontingent angerechnet.
§ 9 KI-Ausgaben
(1) Die Antworten von SeibertGPT werden von einem KI-System automatisch erzeugt. Sie können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft Ausgaben vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich.
(2) Verwendet der Kunde Ausgaben weiter, ist er selbst für die Einhaltung der dafür geltenden Pflichten verantwortlich, insbesondere der Pflichten für Betreiber nach Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).
§ 10 Rechte an Eingaben und Ausgaben; kein Training
(1) Die Rechte an seinen Eingaben verbleiben beim Kunden. Seibert beansprucht keine Rechte an Eingaben oder Ausgaben und verarbeitet sie nur, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen.
(2) Seibert nutzt Eingaben und Ausgaben des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen.
§ 11 Haftung
(1) Seibert haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Seibert nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels bleibt unberührt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von Seibert ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Seibert personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (siehe Auftragsverarbeitung). Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Auf Wunsch bietet Seibert dem Kunden zusätzlich den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) an.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Seibert kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist: Änderungen der Gesetzeslage, Änderungen der Rechtsprechung, die Einführung neuer Funktionen von SeibertGPT oder technische Änderungen.
(2) Ausgeschlossen sind Änderungen der wesentlichen Vertragspflichten (Hauptleistungspflichten) und des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung.
(3) Seibert kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Änderungen bis zu ihrem Wirksamwerden widersprechen.
(4) Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.
(5) Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig, gilt dies nur dann als Zustimmung, wenn Seibert in der Ankündigung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
(6) Für bereits gebuchte Pässe gilt die bei der Buchung gültige Fassung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wiesbaden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.